Mit mehr 6.000 Fachbegriffen stellt das TGA-Lexikon auf Recknagel Online eines der umfassendsten Nachschlagewerk für diejenigen dar, die in der Technischen Gebäudeausrüstung zu Hause sind oder sich dafür interessieren. Dank Suchfunktion, alphabetischer Ordnung und Link-Hilfstelle in den Begriffserklärungen ist das Suchen und Finden kinderleicht.
Zuerst im Jahre 2001 von Klaus W. Usemann im Oldenbourg Industrieverlag München herausgegeben, entwickelt sich das TGA-Lexikon stetig weiter und gibt Herstellern, Zulieferern, Beratenden Ingenieuren, Lehrenden und Forschenden eine praktische Hilfestellung.
Begriff | Definition |
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Warnpflicht | Rechtlich verbindliche Pflicht desjenigen, der Gefahrenquellen schafft, erkennt oder hätte erkennen müssen, vor von den Gefahrenquellen ausgehenden Gefahren für die vorgesehenen Zielgruppen ausreichend zu warnen, soweit diese Gefahren nicht konstruktiv oder durch Schutzmaßnahmen beseitigt werden können.
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Sachgebiet:
Planen |