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Das TGA-Lexikon

Mit mehr 6.000 Fachbegriffen stellt das TGA-Lexikon auf Recknagel Online eines der umfassendsten Nachschlagewerk für diejenigen dar, die in der Technischen Gebäudeausrüstung zu Hause sind oder sich dafür interessieren. Dank Suchfunktion, alphabetischer Ordnung und Link-Hilfstelle in den Begriffserklärungen ist das Suchen und Finden kinderleicht.

Zuerst im Jahre 2001 von Klaus W. Usemann im Oldenbourg Industrieverlag München herausgegeben, entwickelt sich das TGA-Lexikon stetig weiter und gibt Herstellern, Zulieferern, Beratenden Ingenieuren, Lehrenden  und Forschenden eine praktische Hilfestellung.

Barrierefreiheit

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Eigenschaft von Liegenschaften und deren Technischer Gebäudeausrüstung, wenn diese von Menschen in jedem Alter und mit jeder Mobilitätseinschränkung oder Behinderung betreten oder befahren und selbstständig oder weitgehend ohne fremde Hilfe benutzt werden können und damit individuelle Potenziale zum eigenständigen Handeln nicht einschränken.

Anmerkung 1: Weitere Hilfsmittel zum Ausgleich bestimmter Behinderungen können erforderlich sein.

Anmerkung 2: Abweichung zum Behindertengleichstellungsgesetz § 4 unter Bezug auf § 1(2): Die Anforderung, dass die genannten Einrichtungen für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein sollen, ist mit den heute bekannten, technischen Möglichkeiten nicht immer zu realisieren.

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Sachgebiet: Barrierefreiheit