Mit mehr 6.000 Fachbegriffen stellt das TGA-Lexikon auf Recknagel Online eines der umfassendsten Nachschlagewerk für diejenigen dar, die in der Technischen Gebäudeausrüstung zu Hause sind oder sich dafür interessieren. Dank Suchfunktion, alphabetischer Ordnung und Link-Hilfstelle in den Begriffserklärungen ist das Suchen und Finden kinderleicht.
Zuerst im Jahre 2001 von Klaus W. Usemann im Oldenbourg Industrieverlag München herausgegeben, entwickelt sich das TGA-Lexikon stetig weiter und gibt Herstellern, Zulieferern, Beratenden Ingenieuren, Lehrenden und Forschenden eine praktische Hilfestellung.
Begriff | Definition |
---|---|
Bauaufsicht | Verantwortliche zur laufenden Kontrolle aller baurechtlichen bautechnischen und berufsgenossenschaftlichen Forderungen. Bauaufsicht seitens des Architekten durch den von ihm bestimmten Bauleiter. Der Bauunternehmer überträgt die Aufsicht dem Bauführer bei einfachen Bauten auch dem Polier. Beide werden von der Bauaufsichtsbehörde und der Berufsgenossenschaft kontrolliert.
Zugriffe - 711
Sachgebiet:
Planen, Betreiben/Instandhalten |