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Das TGA-Lexikon

Mit mehr 6.000 Fachbegriffen stellt das TGA-Lexikon auf Recknagel Online eines der umfassendsten Nachschlagewerk für diejenigen dar, die in der Technischen Gebäudeausrüstung zu Hause sind oder sich dafür interessieren. Dank Suchfunktion, alphabetischer Ordnung und Link-Hilfstelle in den Begriffserklärungen ist das Suchen und Finden kinderleicht.

Zuerst im Jahre 2001 von Klaus W. Usemann im Oldenbourg Industrieverlag München herausgegeben, entwickelt sich das TGA-Lexikon stetig weiter und gibt Herstellern, Zulieferern, Beratenden Ingenieuren, Lehrenden  und Forschenden eine praktische Hilfestellung.

Baugenehmigungsverfahren

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Begriff Definition
Baugenehmigungsverfahren
Neubauten Erweiterungsbauten und Umbauten von Gebäuden soweit auf sie die Voraussetzungen für die Freistellung von der Baugenehmigungspflicht nicht zutreffen müssen baurechtlich genehmigt werden nach den Bauordnungen der Länder. Zur Genehmigung eines Bauvorhabens muss bei der Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag oder Baugesuch eingereicht werden. in ihm wird geprüft ob der Bauantrag mit der Bauleitplanung vereinbar ist und ob die Vorschriften der Bauordnung eingehalten werden.
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