Mit mehr 6.000 Fachbegriffen stellt das TGA-Lexikon auf Recknagel Online eines der umfassendsten Nachschlagewerk für diejenigen dar, die in der Technischen Gebäudeausrüstung zu Hause sind oder sich dafür interessieren. Dank Suchfunktion, alphabetischer Ordnung und Link-Hilfstelle in den Begriffserklärungen ist das Suchen und Finden kinderleicht.
Zuerst im Jahre 2001 von Klaus W. Usemann im Oldenbourg Industrieverlag München herausgegeben, entwickelt sich das TGA-Lexikon stetig weiter und gibt Herstellern, Zulieferern, Beratenden Ingenieuren, Lehrenden und Forschenden eine praktische Hilfestellung.
Begriff | Definition |
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Einrichtung des öffentlichen Rechts | Eine Rechtspersönlichkeit zur Erfüllung im Allgemeininteresse liegender Aufgaben nicht gewerblicher Art, die überwiegend vom Staat, von regionalen oder lokalen Behörden oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert wird und hinsichtlich ihrer Leitung deren Aufsicht unterliegt.
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Sachgebiet:
Planen |