Mit mehr 6.000 Fachbegriffen stellt das TGA-Lexikon auf Recknagel Online eines der umfassendsten Nachschlagewerk für diejenigen dar, die in der Technischen Gebäudeausrüstung zu Hause sind oder sich dafür interessieren. Dank Suchfunktion, alphabetischer Ordnung und Link-Hilfstelle in den Begriffserklärungen ist das Suchen und Finden kinderleicht.
Zuerst im Jahre 2001 von Klaus W. Usemann im Oldenbourg Industrieverlag München herausgegeben, entwickelt sich das TGA-Lexikon stetig weiter und gibt Herstellern, Zulieferern, Beratenden Ingenieuren, Lehrenden und Forschenden eine praktische Hilfestellung.
Begriff | Definition |
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Baubetrieb |
Bezeichnung für Baubetriebslehre als dem Zweig der Industriebetriebslehre der sich mit allen baubetriebswirtschaftlichen Fragen befasst besonders mit der Bauausführung und der Unternehmensführung.
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Baublech |
Fein- Grob- Mittelblech für Bauzwecke.
Zugriffe - 719
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Baud |
Mass für die Geschwindigkeit mit der Signale durch ein Modem versendet werden.
Zugriffe - 704
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Baudenkmal |
Schutzwürdige und unter Denkmalschutz gestellte bauliche Anlage: Gebäude Gebäudegruppe Platz mit besonderer künstlerischer oder gesellschaftlicher Bedeutung.
Zugriffe - 655
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Baudichte |
Verhältnis der bebauten zur unbebauten Fläche eines Grundstücks Gemeindegebietes usw.
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Baueinheit |
Kombination von Bauelementen für Geräte Apparate z.B. zur Luftbehandlung.
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Bauelement |
Die kleinste funktionell und konstruktiv bestimmbare Einheit eines Gerätes Produktes zur Erfüllung spezieller Aufgaben.
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Baufertigstellung |
Baulicher Zustand eines Gebäudes bei dem nach allgemeiner Auffassung die vorgesehene Nutzung gestattet werden kann.
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Baufeuchte |
Feuchtigkeit die bei der Errichtung eines Bauwerkes durch anfallendes Wasser wie z.B. Anmachwasser Regenwasser Bodenfeuchtigkeit u.ä. in die Bauteile gelangt.
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Baufläche |
Eine im Flächennutzungsplan für die Bebauung vorgesehene und nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung dargestellte Fläche: Wohnbaufläche gewerbliche Baufläche gemischte Baufläche Sonderbaufläche (nach der Baunutzungsverordnung).
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Baufluchtlinie |
Bauflucht Baulinie amtlich festgelegte Linie bis an die heran Gebäude errichtet werden dürfen.
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Baugebiet |
Eine im Bebauungsplan – aus dem Flächennutzungsplan entwickelt – nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung festgesetzte Baufläche mit rechtsverbindlichen Einzelheiten nach der Benutzungsverordnung: Kleinsiedlungsgebiete reine Wohngebiete allgemeine Wohngebiete besondere Wohngebiete Dorfgebiete Mischgebiete Kerngebiete Gewerbegebiete Industriegebiete Sondergebiete.
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Baugenehmigung |
Sie bringt zum Ausdruck dass das beantragte Bauvorhaben mit den gesetzlichen Anforderungen im Einklang steht. Bauordnungen regeln Bebauung von Grundstücken und Verantwortlichkeit der Beteiligten (Bauherr Entwurfsverfasser Unternehmen Bauleiter). Grundsätzlich bedürfen Errichtung Änderung und Abbruch baulicher Anlagen der Baugenehmigung ebenso die Nutzungsänderung von Gebäuden und Räumen. Nur anzeigepflichtig oder genehmigungs- und anzeigefrei sind Vorhaben kleineren Ausmasses oder mit geringen Gefährdungsmöglichkeiten.
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Baugenehmigungsverfahren |
Neubauten Erweiterungsbauten und Umbauten von Gebäuden soweit auf sie die Voraussetzungen für die Freistellung von der Baugenehmigungspflicht nicht zutreffen müssen baurechtlich genehmigt werden nach den Bauordnungen der Länder. Zur Genehmigung eines Bauvorhabens muss bei der Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag oder Baugesuch eingereicht werden. in ihm wird geprüft ob der Bauantrag mit der Bauleitplanung vereinbar ist und ob die Vorschriften der Bauordnung eingehalten werden.
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Baugesetzbuch |
Regelt das Städtebaurecht: Bauleitplanung Entschädigung Bodenordnung Enteignung Erschliessung Sanierungs- und Entwicklungsmassnahmen Wertermittlung.
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